JURION Strafrecht Blog -
Mit
der Passage: “Dieser im angefochtenen Urteil unerörtert gebliebene Widerspruch, der durchgreifende Zweifel an der Täterschaft des die
Tat bestreitenden Angeklagten aufkommen lässt, bedarf der Klärung durch den neuen Tatrichter.” endet im BGH, Beschl. v. 10.09.2013 – 4 StR 330/13 der Teil des BGH-Beschlusses, in dem der BGH die
Teilaufhebung eines Urteils des LG Münster begründet. Und … mehr
