JURION Strafrecht Blog -
In tatrichterlichen Strafzumessungserwägungen findet man häufig die Wendung, dass die Strafzumessung unter “Abwägung aller für
und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände” erfolgt ist. Wird so argumentiert/begründet, dann muss aber auch eine Abwägung erkennbar
sein bzw. es müssen für und gegen den Angeklagten sprechende Umstände angeführt werden, soll nicht diese Wendung eine bloße Flosk… mehr
