JURION Strafrecht Blog -
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Mal wieder Strafzumessung, und zwar aus dem BGH, Beschl. v. 04.07.2013 – 4 StR 213/13. Das LG hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer
Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Bei der konkreten Strafzumessung hat das Schwurgericht zu Lasten des Angeklagten
berücksichtigt, dass die Tatausführung von massiver Gewalt geprägt sei und durch das heftige Würgen… mehr
