Rechtslupe -
Ein Urteil ist ausreichend begründet und ein Verfahrensmangel nach § 119 Nr. 6 FGO nicht gegeben, wenn zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren.
So rügte in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall die Klägerin nach Ansicht der Münchener Bundesrichter zu Unrecht, die
Entscheidung des Finanzgericht sei nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO): Ein solc… mehr
