JURION Strafrecht Blog -
Da hat ein
Angeklagter ein schlechtes Geschäft gemacht: Er erbeutet bei mehreren schweren räuberischen Erpressungen Schmuck – so stellt es das LG
fest im Wert von 51.600 €, der er dann in einem An- und Verkauf für (nur) 2.400 € “absetzen” kann. Das LG stellt im Urteil im Hinblick
auf mögliche Ansprüche der Geschädigten fest “dass der Angeklagte Vermögenswerte in Höhe von mindestens 51.600… mehr
