JURION Strafrecht Blog -
(Unerwünschte)
Graffitis sind ärgerlich, schon allein deshalb, weil es meist viel Mühe und Geld kostet, sie wieder zu entfernen. Von daher kann man
verstehen, wenn Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen gestellt und Verfahren eingeleitet werden, in denen es dann i.d.R. zu einer
Verurteilung wegen Sachbeschädigung nach § 303 StGB kommt. Eine solche durch das AG Berlin-Tiergarten lag dem KG… mehr
